FÖRDERUNG
Förderung durch die Agentur für Arbeit und Meister-BAFöG
Wollen Sie den Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen, sollten Sie DAS INSTITUT sofort davon in Kenntnis setzen. Die Anerkennung, die fast immer neu beantragt werden muss, weil sie nur für den Zeitraum von 2 Jahren gelistet wird, braucht einen Vorlauf von mindestens 3 Monaten. Ihr Arbeitgeber wird Sie für 5 Tage pro Jahr freistellen.Bereiten Sie sich auf eine Prüfung auf der "Meisterebene" (Meister für Veranstaltungstechnik, Geprüfter Requisiteur) vor und werden nicht vom Arbeitsamt gefördert, können Sie Meisterbafög beantragen. Das ist ein Kredit, der erst nach Ablauf von zwei Jahren mit 5% verzinst wird. Zudem übernimmt der Staat 35% der Studienkosten. Informationen erhalten Sie über http://www.meister-bafoeg.info.
Mit bestimmten persönlichen Voraussetzungen können Sie eine finanzielle Förderung nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) vom Arbeitsamt erhalten. Das Arbeitsamt übernimmt die Lehrgangsgebühren, anfallende Prüfungsgebühren, Reisekosten und das Unterhaltsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Näheres bitte bei der zuständigen Arbeitsagentur zu erfragen
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© DAS INSTITUT 2003 - 2006
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